Gesetze / WasUTechAusbV · BGBl I 2023, Nr. 395, 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung

18 Normen · ausgefertigt 20.12.2023 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  3. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  4. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  5. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  6. § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  7. § 5 Ausbildungsplan
  8. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  9. § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  10. § 7 Inhalt des Teiles 1
  11. § 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
  12. § 9 Inhalt des Teiles 2
  13. § 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  14. § 11 Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“
  15. § 12 Prüfungsbereich „Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser“
  16. § 13 Prüfungsbereich „Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser“
  17. § 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  18. § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  19. § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
  20. Abschnitt 3 · Weitere Berufsausbildungen
  21. § 17 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  22. Abschnitt 4 · Schlussvorschrift
  23. § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  24. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung