Gesetze / WoBindG · BGBl I 1965, 954

Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

39 Normen · ausgefertigt 24.08.1965 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Sicherung der Zweckbestimmung
  4. (XXXX) §§ 2a und 2b (weggefallen)
  5. § 3 Zuständige Stelle
  6. Zweiter Abschnitt · Bindungen des Verfügungsberechtigten
  7. § 4 Überlassung an Wohnberechtigte
  8. § 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
  9. § 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
  10. § 6
  11. § 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
  12. § 8 Kostenmiete
  13. § 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
  14. § 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
  15. § 9 Einmalige Leistungen
  16. § 10 Einseitige Mieterhöhung
  17. § 11 Kündigungsrecht des Mieters
  18. § 12
  19. Dritter Abschnitt · Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
  20. § 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
  21. § 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
  22. § 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
  23. § 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
  24. § 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
  25. § 18 Bestätigung
  26. Vierter Abschnitt · Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
  27. § 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
  28. § 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
  29. § 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
  30. § 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
  31. § 18e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
  32. § 18f Mieterhöhung
  33. Fünfter Abschnitt · Schlussvorschriften
  34. § 19 Gleichstellungen
  35. § 20 Wohnheime
  36. § 21 Untermietverhältnisse
  37. § 22 Bergarbeiterwohnungen
  38. § 23 Erweiterter Anwendungsbereich
  39. § 24 Verwaltungszwang
  40. § 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
  41. § 26 Ordnungswidrigkeiten
  42. § 27 Weitergehende Verpflichtungen
  43. § 28 Ermächtigungen
  44. § 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
  45. § 30 Geltung im Saarland
  46. (XXXX) §§ 31 bis 33a und 34 (weggefallen)