Gesetze / WoPDV · BGBl I 1955, 585

Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

22 Normen · ausgefertigt 08.09.1955 · Änderungen

  1. 1. · Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen
  2. § 1
  3. § 1a Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
  4. § 1b Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
  5. § 2 Wegfall des Prämienanspruchs und Rückzahlung der Prämien
  6. 2. · Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  7. § 3
  8. 3. · Wohnbau-Sparverträge
  9. § 4 Allgemeine Sparverträge
  10. § 5 Rückzahlungsfrist bei allgemeinen Sparverträgen
  11. § 6 Sparverträge mit festgelegten Sparraten
  12. § 7 Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
  13. § 8 Unterbrechung von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
  14. § 9 Vorzeitige Rückzahlung
  15. § 10 Verwendung der Sparbeiträge
  16. § 11 Anzeigepflicht
  17. § 12 Übertragung und Umwandlung von Sparverträgen
  18. 4. · Verträge mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen und Organen der staatlichen Wohnungspolitik (Baufinanzierungsverträge)
  19. § 13 Inhalt der Verträge
  20. § 14 Wohnungs- und Siedlungsunternehmen
  21. § 15 Unterbrechung und Rückzahlung der Einzahlungen
  22. § 16 Verwendung der angesammelten Beträge
  23. § 17 Anzeigepflicht
  24. § 18 Übertragung und Umwandlung von Verträgen mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen und Organen der staatlichen Wohnungspolitik
  25. 5. · Änderung der Voraussetzungen für den Prämienanspruch in besonderen Fällen
  26. § 19 Änderung des zu versteuernden Einkommens
  27. 6. · Anwendungszeitraum
  28. § 20 Anwendungsvorschrift