Gesetze / WoPDV · BGBl I 1955, 585
Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
22 Normen · ausgefertigt 08.09.1955 · Änderungen
- 1. · Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen
- § 1
- § 1a Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 1b Übertragung von Bausparverträgen auf eine andere Bausparkasse
- § 2 Wegfall des Prämienanspruchs und Rückzahlung der Prämien
- 2. · Bau- und Wohnungsgenossenschaften
- § 3
- 3. · Wohnbau-Sparverträge
- § 4 Allgemeine Sparverträge
- § 5 Rückzahlungsfrist bei allgemeinen Sparverträgen
- § 6 Sparverträge mit festgelegten Sparraten
- § 7 Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
- § 8 Unterbrechung von Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
- § 9 Vorzeitige Rückzahlung
- § 10 Verwendung der Sparbeiträge
- § 11 Anzeigepflicht
- § 12 Übertragung und Umwandlung von Sparverträgen
- 4. · Verträge mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen und Organen der staatlichen Wohnungspolitik (Baufinanzierungsverträge)
- § 13 Inhalt der Verträge
- § 14 Wohnungs- und Siedlungsunternehmen
- § 15 Unterbrechung und Rückzahlung der Einzahlungen
- § 16 Verwendung der angesammelten Beträge
- § 17 Anzeigepflicht
- § 18 Übertragung und Umwandlung von Verträgen mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen und Organen der staatlichen Wohnungspolitik
- 5. · Änderung der Voraussetzungen für den Prämienanspruch in besonderen Fällen
- § 19 Änderung des zu versteuernden Einkommens
- 6. · Anwendungszeitraum
- § 20 Anwendungsvorschrift