Gesetze / WvGeflpestMonV · BGBl I 2016, 449
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln
3 Normen · ausgefertigt 08.03.2016 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Monitoring
- § 2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 3 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) Vorgaben für das im Rahmen des Monitorings zu untersuchende Probenmaterial
- Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3) Probenschlüssel für die Untersuchungen auf Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln