Gesetze / WvGeflpestMonV · BGBl I 2016, 449

Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln

3 Normen · ausgefertigt 08.03.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Monitoring
  3. § 2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  4. § 3 Inkrafttreten
  5. Schlussformel
  6. Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) Vorgaben für das im Rahmen des Monitorings zu untersuchende Probenmaterial
  7. Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3) Probenschlüssel für die Untersuchungen auf Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln