Gesetze / ZESV · BGBl I 2002, 2663
Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz
16 Normen · ausgefertigt 18.07.2002 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Zuständige Behörde
- § 2 Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
- § 3 Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
- § 4 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
- § 5 Vorsitz und Stellvertretung
- § 6 Berichterstatter
- § 7 Sachverständige und andere Beteiligte
- § 8 Geschäftsstelle
- § 9 Sitzungen der Kommission
- § 10 Durchführung von Sitzungen
- § 11 Beschlussfassung
- § 12 Sitzungsprotokoll
- § 13 Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde
- § 14 Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 15 Geschäftsordnung
- § 16 Inkrafttreten