Gesetze / ZESV · BGBl I 2002, 2663

Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz

16 Normen · ausgefertigt 18.07.2002 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständige Behörde
  3. § 2 Aufgaben der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
  4. § 3 Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
  5. § 4 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
  6. § 5 Vorsitz und Stellvertretung
  7. § 6 Berichterstatter
  8. § 7 Sachverständige und andere Beteiligte
  9. § 8 Geschäftsstelle
  10. § 9 Sitzungen der Kommission
  11. § 10 Durchführung von Sitzungen
  12. § 11 Beschlussfassung
  13. § 12 Sitzungsprotokoll
  14. § 13 Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde
  15. § 14 Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit
  16. § 15 Geschäftsordnung
  17. § 16 Inkrafttreten