Gesetze / ZKAV · BGBl I 2019, 2738

Verordnung zur Festsetzung des Anteils der für den Bau von Zwischenlagern und für Nachrüstungen notwendigen Kosten an den Einzahlungsbeträgen nach dem Entsorgungsfondsgesetz

2 Normen · ausgefertigt 13.12.2019 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Festsetzung des Anteils
  3. § 2 Inkrafttreten