Gesetze / ZSG · BGBl I 1997, 726
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
32 Normen · ausgefertigt 25.03.1997 · Änderungen
- Erster Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Aufgaben des Zivilschutzes
- § 2 Auftragsverwaltung
- § 3 Völkerrechtliche Stellung
- § 4 Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung
- Zweiter Abschnitt · Selbstschutz
- § 5 Selbstschutz
- Dritter Abschnitt · Warnung der Bevölkerung
- § 6 Warnung der Bevölkerung
- Vierter Abschnitt · Schutzbau
- § 7 Öffentliche Schutzräume
- § 8 Hausschutzräume
- § 9 Baulicher Betriebsschutz
- Fünfter Abschnitt · Aufenthaltsregelung
- § 10 Aufenthaltsregelung
- Sechster Abschnitt · Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
- § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
- § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
- § 13 Ausstattung
- § 14 Aus- und Fortbildung
- § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
- § 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
- § 17 Datenerhebung und -verwendung
- § 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- § 19 Schutzkommission
- § 20 Unterstützung des Ehrenamtes
- Siebter Abschnitt · Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- § 21 Planung der gesundheitlichen Versorgung
- § 22 Erweiterung der Einsatzbereitschaft
- § 23 Sanitätsmaterialbevorratung
- § 24 Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
- Achter Abschnitt · Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
- § 25 Kulturgutschutz
- Neunter Abschnitt · Organisationen, Helferinnen und Helfer
- § 26 Mitwirkung der Organisationen
- § 27 Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
- § 28 Persönliche Hilfeleistung
- Zehnter Abschnitt · Kosten des Zivilschutzes
- § 29 Kosten
- Elfter Abschnitt · Bußgeldvorschriften
- § 30 Bußgeldvorschriften
- Zwölfter Abschnitt · Schlußbestimmungen
- § 31 Einschränkungen von Grundrechten
- § 32 Stadtstaatenklausel