Gesetze / ZensTeG · BGBl I 2001, 1882

Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus

17 Normen · ausgefertigt 27.07.2001 · Änderungen

  1. § 1 Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
  2. § 2 Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
  3. § 3 Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
  4. § 4 Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
  5. § 5 Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
  6. § 6 Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
  7. § 7 Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
  8. § 8 Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
  9. § 9 Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
  10. § 10 Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
  11. § 11 Anschriftenübermittlung
  12. § 12 Erhebungsbeauftragte
  13. § 13 Auskunftspflicht
  14. § 14 Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
  15. § 15 Löschung
  16. § 16 Zuständigkeiten
  17. § 17 Aufbau einer Organisationsdatei