Gesetze / ZweiradFortbV · BGBl I 2013, 214

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik

13 Normen · ausgefertigt 13.02.2013 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
  3. § 2 Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3 Struktur der Prüfungsinhalte
  5. § 4 Durchführung der Prüfung
  6. § 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Technik“
  7. § 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“
  8. § 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  9. § 8 Bewerten der Prüfungsleistungen
  10. § 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  11. § 10 Zeugnisse
  12. § 11 Wiederholung der Prüfung
  13. § 12 Übergangsvorschriften
  14. § 13 Inkrafttreten
  15. Anlage 1 (zu den §§ 8 und 9) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  16. Anlage 2 (zu § 10) Zeugnisinhalte