Gesetze / eWpRV · BGBl I 2022, 1882

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister

23 Normen · ausgefertigt 24.10.2022 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. Abschnitt 2 · Gemeinsame Vorschriften für zentrale Register und Kryptowertpapierregister
  5. § 2 Teilnehmer
  6. § 3 Dokumentationspflichten; Beaufsichtigung
  7. § 4 Niederlegung der Emissionsbedingungen gemäß § 5 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  8. § 5 Anforderungen an die Einrichtung und die Führung des Registers nach § 7 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  9. § 6 Anforderungen an die vorzusehenden Eintragungsarten nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  10. § 7 Wesentlicher Inhalt des Rechts und eindeutige Wertpapierkennnummer gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 1 oder § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  11. § 8 Personenbezogene Registerangaben
  12. § 9 Wechsel der Begebungsform nach § 6 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  13. § 10 Einsichtnahme in das Register gemäß § 10 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  14. § 11 Anforderungen an die Identifizierung des Weisungsberechtigten und das Authentifizierungsinstrument nach § 14 Absatz 1 oder § 18 Absatz 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  15. § 12 Anforderungen an den angemessenen Zeitraum und die Gültigkeit von Umtragungen nach § 14 Absatz 4 oder § 18 Absatz 4 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  16. Abschnitt 3 · Weitere Vorschriften für registerführende Stellen von Kryptowertpapierregistern gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  17. § 13 Dokumentationspflichten für die registerführende Stelle eines Kryptowertpapierregisters
  18. § 14 Zurverfügungstellung des verwendeten Quellcodes und der Beschreibung des Aufzeichnungssystems
  19. § 15 Rückgängigmachung von Änderungen des Registerinhalts
  20. § 16 Anforderungen an kryptografische Verfahren und sonstige Methoden der Transformation von Daten; Überprüfung der Integrität der niedergelegten Emissionsbedingungen
  21. § 17 (weggefallen)
  22. § 18 Teilnahme an einem Kryptowertpapierregister; Beschwerde
  23. § 19 Schnittstellen
  24. § 20 Dokumentation der Vorkehrungen und Verfahren für die Übertragung des Wertpapierregisters nach § 21 Absatz 2 und § 22 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  25. § 21 Dokumentation des Kryptowertpapierregisters
  26. § 22 Hinweise auf Bußgeldvorschriften des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
  27. Abschnitt 4 · Schlussbestimmung
  28. § 23 Inkrafttreten