Gesetze / GenTSV · BGBl I 1990, 2340

Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen

23 Normen · ausgefertigt 24.10.1990 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. Zweiter Abschnitt · Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
  7. § 4 Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung
  8. § 5 Risikobewertung von Organismen
  9. § 6 Biologische Sicherheitsmaßnahmen
  10. § 7 Sicherheitseinstufung
  11. Dritter Abschnitt · Sicherheitsmaßnahmen
  12. § 8 Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
  13. § 9 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereich
  14. § 10 Haltung von Pflanzen in Gewächshäusern
  15. § 11 Haltung von Versuchstieren in Tierhaltungsräumen
  16. § 12 Arbeitssicherheitsmaßnahmen
  17. § 12a Unterrichtung der Beschäftigten
  18. § 13 Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
  19. Vierter Abschnitt · Projektleiter
  20. § 14 Verantwortlichkeiten des Projektleiters
  21. § 15 Sachkunde des Projektleiters
  22. Fünfter Abschnitt · Beauftragter für die Biologische Sicherheit
  23. § 16 Bestellung eines Beauftragten
  24. § 17 Sachkunde des Beauftragten
  25. § 18 Aufgaben des Beauftragten
  26. § 19 Pflichten des Betreibers
  27. Sechster Abschnitt · Bußgeldvorschriften
  28. § 20 Ordnungswidrigkeiten
  29. Siebter Abschnitt · Schlußvorschriften
  30. § 21 Übergangsvorschrift
  31. § 22
  32. Anhang I Risikogruppen der Spender- und Empfängerorganismen/Allgemeine Kriterien für die Sicherheitsbewertung
  33. Anhang II Biologische Sicherheitsmaßnahmen
  34. Anhang III Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereich
  35. Anhang IV Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
  36. Anhang V Sicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungsräume
  37. Anhang VI (zu § 12)Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen