Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

StV/WasAusbV

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Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften
§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Ausbildungsdauer
§ 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
Zweiter Teil
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
§ 4Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsrahmenplan
§ 6Ausbildungsplan
§ 7Berichtsheft
§ 8Zwischenprüfung
§ 9Abschlussprüfung
Dritter Teil
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft
§ 10Ausbildungsberufsbild
§ 11Ausbildungsrahmenplan
§ 12Ausbildungsplan
§ 13Berichtsheft
§ 14Zwischenprüfung
§ 15Abschlussprüfung
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 16Übergangsregelung
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 2Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
§ 1