Rechtsprechung / Amtsgericht Aschaffenburg

Amtsgericht Aschaffenburg Berichtigungsbeschluss vom 18.12.2023 – 654 IK 193/23

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 11.12.2023 wird von Amts wegen in den Gründen wie folgt berichtigt:

Der vorletzte Satz des vorletzten Absatzes lautet richtig: „Um die Rechte der Gläubiger zu wahren muss jedoch mindestens das Ende der Anmeldefrist abgewartet werden.“

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.