Rechtsprechung / Amtsgericht Aschersleben

Amtsgericht Aschersleben Beschluss vom 31.05.2016 – 16-1356219-07-B

ECLI:DE:AGASCHE:2016:0531.16.1356219.07B.0A

Tenor

In dem Mahnverfahren

gegen

wird der Beschluss vom 27.04.2016 aufgehoben.

Gründe

1

Es ist nicht generell unzulässig, neben Rechtsanwaltskosten auch Inkassokosten als Schadensposition geltend zu machen. Ob beide Ansprüche nebeneinander bestehen, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.

2

Dies ist im Einzelfall zu beurteilen, ist dem streitigen Verfahren vorbehalten. Es übersteigt das im Mahnverfahren eng begrenzte Prüfungsrecht des Gerichts.