Rechtsprechung / Amtsgericht Aschersleben
Amtsgericht Aschersleben Beschluss vom 31.05.2016 – 16-1356219-07-B
ECLI:DE:AGASCHE:2016:0531.16.1356219.07B.0A
Tenor
In dem Mahnverfahren
gegen
…
wird der Beschluss vom 27.04.2016 aufgehoben.
Gründe
1
Es ist nicht generell unzulässig, neben Rechtsanwaltskosten auch Inkassokosten als Schadensposition geltend zu machen. Ob beide Ansprüche nebeneinander bestehen, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob sie zu zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
2
Dies ist im Einzelfall zu beurteilen, ist dem streitigen Verfahren vorbehalten. Es übersteigt das im Mahnverfahren eng begrenzte Prüfungsrecht des Gerichts.