Rechtsprechung / Amtsgericht Aschersleben
Amtsgericht Aschersleben Beschluss vom 31.05.2016 – 16-1390807-06-N
ECLI:DE:AGASCHE:2016:0531.16.1390807.06N.0A
Tenor
In der Mahnsache
…
gegen
…
wird der Beschluss vom 15.04.2016 aufgehoben.
Gründe
1
Es ist nicht generell unzulässig, neben Rechtsanwaltskosten auch Inkassokosten als Schadenspositionen geltend zu machen. Ob beide Ansprüche nebeneinander bestehen, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
2
Dies im Einzelfall zu beurteilen, ist dem streitigen Verfahren vorbehalten. Es übersteigt das im Mahnverfahren eng begrenzte Prüfungsrecht des Gerichts.
Kretschmann
Richter am Amtsgericht