Rechtsprechung / Amtsgericht Aschersleben

Amtsgericht Aschersleben Beschluss vom 31.05.2016 – 16-1390807-06-N

ECLI:DE:AGASCHE:2016:0531.16.1390807.06N.0A

Tenor

In der Mahnsache

gegen

wird der Beschluss vom 15.04.2016 aufgehoben.

Gründe

1

Es ist nicht generell unzulässig, neben Rechtsanwaltskosten auch Inkassokosten als Schadenspositionen geltend zu machen. Ob beide Ansprüche nebeneinander bestehen, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.

2

Dies im Einzelfall zu beurteilen, ist dem streitigen Verfahren vorbehalten. Es übersteigt das im Mahnverfahren eng begrenzte Prüfungsrecht des Gerichts.

Kretschmann

Richter am Amtsgericht