Rechtsprechung / Amtsgericht Bielefeld

Amtsgericht Bielefeld Beschluss vom 18.01.2023 – 9 Gs 95/23

ECLI:DE:AGBI:2023:0118.9GS95.23.00

Tenor

In dem Ermittlungsverfahren gegen N. C. wegen Hehlerei

wird die Durchsuchung der Person, der Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen des Beschuldigten angeordnet.

Die Durchsuchung hat insbesondere den Zweck, folgende Beweismittel aufzufinden: entwendete Badarmaturen, sonstige entwendete Baumarktartikel

Die Beschlagnahme dieser Beweismittel wird angeordnet.

Gründe

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Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, über ebay-Kleinanzeigen unter seinem Account "N C" diverse Artikel zum Verkauf anzubieten, die zuvor im I. Baumarkt in Essen entwendet worden waren.

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Der Tatverdacht beruht auf den Online-Ermittlungen der Polizei Essen sowie der Auskunft des Marktleiters des o.g. Baumarktes.

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Nach den bisherigen Ermittlungen ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind, führen wird.

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Die Entscheidung beruht auf §§ 102, 105 StPO.

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Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde möglich. Sie hat keine aufschiebende Wirkung und ist bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat, unter Angabe der Geschäftsnummer einzureichen.

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Bielefeld, 18.01.2023

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Amtsgericht