Rechtsprechung / Amtsgericht Bochum

Amtsgericht Bochum Urteil vom 10.08.2012 – 40 C 271/12

ECLI:DE:AGBO:2012:0810.40C271.12.00

Tenor

hat das Amtsgericht Bochum

im schrift¬li¬chen Vor¬ver¬fah¬ren ge¬mäß §§ 276, 331 Abs. 3 ZPO

auf An¬trag

am 10.08.2012

durch den Richter am Amtsgericht

für Recht er¬kannt:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an den Kläger E-Mail-Nachrichten mit Zahlungsaufforderungen zu senden, ohne dass ein Einverständnis des Klägers und/oder ein Zahlungsanspruch der Beklagten gegenüber dem Kläger besteht.

Die Kos¬ten des Rechts¬streits wer¬den der Beklagten auf¬er¬legt.

Das Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.

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(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)