Rechtsprechung / Amtsgericht Bochum

Amtsgericht Bochum Strafbefehl vom 13.03.2023 – 33 Cs 271 Js 183/22 144/23

ECLI:DE:AGBO:2023:0313.33CS271JS183.22.1.00

Tenor

eine Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10,00 Euro (= 400,00 Euro) festgesetzt.

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wegen Unterschlagung in 4 Fällen

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- Vergehen nach §§ 246 Abs. 1, 248a, 53 StGB -

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eine Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10,00 Euro (= 400,00 Euro) festgesetzt.

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Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.

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Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie - unter Beschränkung des Verfahrens nach § 421 Abs. 3 StPO -,

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in der Zeit vom 00.00.2022-00.00.2022 in W.

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durch 4 selbständige Handlungen

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eine fremde bewegliche Sache von geringem Wert sich rechtswidrig zugeeignet zu haben.

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Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt:

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Im Tatzeitraum waren Sie als Angestellte im Kiosk des Zeugen E. an der Anschrift V.-straße in X. beschäftigt. Bei der Wahrnehmung Ihrer Schichten verbuchten Sie jeweils einzelne Bareinnahmen nicht ordnungsgemäß im Kassensystem, sodass der tatsächliche Kassenbestand höher war als der gebuchte. Auf diese Weise erzielte Überschüsse entnahmen Sie dann jeweils aus der Kasse, um sie für sich zu behalten. Auf diese Weise kam es zu folgenden Tatbegehungen:

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1. Am 00.00.2022 entnahmen Sie um 19:36 Uhr 5 Euro aus der Kasse und übergaben diese einer unbekannten männlichen Person.

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2. Am 00.00.2022 entnahmen Sie bei Schichtende mindestens 34,20 Euro aus der Kasse.

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3. Am 00.00.2022 entnahmen Sie bei Schichtende mindestens 9,70 Euro aus der Kasse.

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4. Am 00.00.2022 entnahmen Sie bei Schichtende mindestens 20 Euro aus der Kasse.

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Der erforderliche Strafantrag wurde gestellt.

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Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht.

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Die Einzelstrafen betragen für die 1. Tat 20 Tagessätze, für die 2. Tat 20 Tagessätze, für die 3. Tat 20 Tagessätze und für die 4. Tat 20 Tagessätze.

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Als Beweismittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:

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I.

Ihre Einlassung

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II.

Zeugen:

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1)

L., ##### W.

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2)

K., ##### W.

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III.

Gegenstände des Augenscheins:

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USB-Stick mit Videoaufzeichnungen, Bl. 8 d. Akte

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IV.

Urkunde/n:

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Buchungsunterlagen (Bl. 49ff. d.A.).