Rechtsprechung / Amtsgericht Bochum
Amtsgericht Bochum Beschluss vom 16.07.2025 – 91 Cs-262 Js 12/25-147/25
ECLI:DE:AGBO:2025:0716.91CS262JS12.25.14.00
Tenor
Das Verfahren wird gemäß § 153 a Abs.2 StPO vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird folgende Auflage gemacht:
Zahlung eines Geldbetrages von 1.200,00 Euro bis zum 15.08.2025 an das
H.
N03
G01
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91 Cs-262 Js 12/25-147/25
Beschluss
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In der Strafsache
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wegen Kennzeichenmißbrauch
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Das Verfahren wird gemäß § 153 a Abs.2 StPO vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird folgende Auflage gemacht:
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Zahlung eines Geldbetrages von 1.200,00 Euro bis zum 15.08.2025 an das
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H.
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N03
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G01
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Bochum, 16.07.2025