Rechtsprechung / Amtsgericht Düren
Amtsgericht Düren Urteil vom 26.07.2024 – 112 Cs-114 Js 1085/23-502/23
ECLI:DE:AGDN:2024:0726.112CS114JS1085.23.00
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Gründe
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)
3
Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem Strafbefehl vom 29.02.2024.
4
Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.