Rechtsprechung / Amtsgericht Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil vom 02.08.2016 – 49 C 163/15
ECLI:DE:AGD:2016:0802.49C163.15.00
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart, #####,
vom 8.10.2014 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 2.909,73 EUR festgesetzt.
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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.