Rechtsprechung / Amtsgericht Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil vom 02.08.2016 – 49 C 163/15

ECLI:DE:AGD:2016:0802.49C163.15.00

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart, #####,

vom 8.10.2014 bleibt aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 2.909,73 EUR festgesetzt.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.