Rechtsprechung / Amtsgericht Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf Urteil vom 18.07.2024 – 144 Ds 70 Js 5989/23 - 80/24

ECLI:DE:AGD:2024:0718.144DS70JS5989.23.00

Tenor

In der Strafsache

wegen              gefährlicher Körperverletzung

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der Hauptverhandlung vom 18.07.2024,

an der teilgenommen haben:

Richterin am Amtsgericht E.

als Richterin

Referendar X.

als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Justizamtsinspektor D.

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, der auch die notwendigen Auslagen auferlegt werden, freigesprochen.

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)

3

Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem zugelassenen Anklagesatz.

4

Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.

5

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 464, 467 StPO.

6

E.