Rechtsprechung / Amtsgericht Dortmund
Amtsgericht Dortmund Beschluss vom 06.08.2009 – 272 K 022/06
ECLI:DE:AGDO:2009:0806.272K022.06.00
Tenor
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerungeines Grundstücks in Dortmund-E
Grundbuchbezeichnung:
Grundbuch von Dortmund B Blatt xxxxx
lfd. Nr. 1 : Gemarkung E, Flur x, Flurstück x, Hof- und Gebäudefläche,
O-Straße, Größe: x m²,
Eigentümer: S
blieb im Versteigerungstermin am Donnerstag, den 06. August 2009, um 10.30 Uhr Meistbietender
Herr D, geb. am ... , L-straße x, xxxx Dortmund
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von
72.500,00 € ( i.B. zweiundsiebzigtausendfünfhundert Euro )
unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
1. Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.
2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.