Rechtsprechung / Amtsgericht Dortmund

Amtsgericht Dortmund Beschluss vom 06.08.2009 – 272 K 022/06

ECLI:DE:AGDO:2009:0806.272K022.06.00

Tenor

In dem Verfahren zur Zwangsversteigerungeines Grundstücks in Dortmund-E

Grundbuchbezeichnung:

Grundbuch von Dortmund B Blatt xxxxx

lfd. Nr. 1 : Gemarkung E, Flur x, Flurstück x, Hof- und Gebäudefläche,

O-Straße, Größe: x m²,

Eigentümer: S

blieb im Versteigerungstermin am Donnerstag, den 06. August 2009, um 10.30 Uhr Meistbietender

Herr D, geb. am ... , L-straße x, xxxx Dortmund

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von

72.500,00 € ( i.B. zweiundsiebzigtausendfünfhundert Euro )

unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

1. Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.

2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.

3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.