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Amtsgericht Duisburg Urteil vom 17.02.2023 – 409 OWi 371 Js 1601/22 58/22
ECLI:DE:AGDU1:2023:0217.409OWI371JS1601.2.00
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 150,00 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene
(§§ 41 Abs.1 i.V.m. Anl.2, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.5. BKat)
…
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409 OWi-371 Js 1601/22-58/22
Amtsgericht Duisburg
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
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In dem Bußgeldverfahren
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gegen …
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wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
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hat das Amtsgericht Duisburg
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aufgrund der Hauptverhandlung vom 17.02.2023,
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an der teilgenommen haben:
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Richter am Landgericht …
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als Richter
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Rechtsanwalt …als Verteidiger des Betroffenen …
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für Recht erkannt:
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Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 150,00 EUR verurteilt.
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Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene
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(§§ 41 Abs.1 i.V.m. Anl.2, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.5. BKat)
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