Rechtsprechung / Amtsgericht Essen
Amtsgericht Essen Beschluss vom 17.08.2009 – 164 IN 119/08
ECLI:DE:AGE1:2009:0817.164IN119.08.00
Tenor
wird der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 27.07. 2009 im Rubrum dahin berichtigt, dass nicht die X1, sondern die o.g. X2 die Gläubigerinnen bzw. die Verfahrensbeteiligten sind.
1
G r ü n d e
2
Die X1 hat den o.g. Gesellschaften die Ermächtigung erteilt, im vorliegenden Verfahren sämtliche Rechte im eigenen Namen geltend zu machen.
3
Im Rahmen des zunächst diktierten Entwurfs des Beschlussrubrums ist der erst kurz vor der endgültigen Beschlussfassung eingereichte Ermächtigungsnachweis zwar berücksichtigt, jedoch offenbar aus technischen Gründen nicht ins Diktat übernommen worden. Der Beschluss ist daher hinsichtlich der Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten zu berichtigen.