Rechtsprechung / Amtsgericht Essen
Amtsgericht Essen Beschluss vom 15.09.2009 – 35 EOWi 457/09
ECLI:DE:AGE1:2009:0915.35EOWI457.09.00
Tenor
w e g e n Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
wird auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.09.2009 auf Kosten des Betroffenen festgestellt, dass die Fahrverbote in den Verfahren der Stadt Essen ###1 und ###2 nacheinander zu vollstrecken sind.
Gründe
2
Dies ergibt sich aus dem Willen des Gesetzgebers, der in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG zum Ausdruck kommt. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Fahrverbote grundsätzlich nacheinander zu vollstrecken sind.