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Amtsgericht Essen Beschluss vom 15.09.2009 – 35 EOWi 458/09

ECLI:DE:AGE1:2009:0915.35EOWI458.09.00

Tenor

w e g e n Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

wird auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.09.2009 auf Kosten des Betroffenen festgestellt, dass die Fahrverbote in den Verfahren der Stadt Essen ###1 und ###2 nacheinander zu vollstrecken sind.

1

Gründe:

2

Dies ergibt sich aus dem Willen des Gesetzgebers, der in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG zum Ausdruck kommt. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Fahrverbote grundsätzlich nacheinander zu vollstrecken sind.