Rechtsprechung / Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Amtsgericht Fürstenfeldbruck Beschluss vom 13.10.2023 – 1 C 666/23
Tenor
Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 22.09.2023 gegen den Beschluss vom 29.08.2023 (Bl. 5/8 PKH-Heft) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.
Gründe
Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen. Auch aufgrund der Beschwerdebegründung ist eine Änderung der Entscheidung nicht möglich.