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Amtsgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 26.08.2024 – 33052 C 64/24
ECLI:DE:AGFFM:2024:0826.33052C64.24.00
Tenor
Das Urteil vom 21.06.2024 wird im Tenor wie folgt ergänzt:
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Gründe
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens. Die Kostenentscheidung war im erstinstanzlichen Urteil versehentlich im Tenor unterblieben, jedoch in den Entscheidungsgründen beschieden.