Rechtsprechung / Amtsgericht Gelsenkirchen
Amtsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 25.11.2011 – 14UR II 1977/11 BerH
ECLI:DE:AGGE1:2011:1125.14UR.II1977.11BER.00
Tenor
Den Antragstellern wird Beratungshilfe bewilligt.
Gründe
2
Diese Angelegenheit betrifft die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der erfolgten Rückgabe der Mietwohnung.
3
Die früher im Rahmen der Beratungshilfe geltend gemachten Angelegenheiten betrafen zwar allesamt das Mietverhältnis, hatten aber zeitlich zurückliegende und andersartige Angelegenheiten zum Gegenstand.
4
Allein das Mietverhältnis mit seinen zahlreichen Komplikationen kann nicht die Klammer sein, die alle diese - auch zeitlich abgegrenzten - Streitigkeiten zu einer einzigen Angelegenheit macht.