Rechtsprechung / Amtsgericht Gelsenkirchen
Amtsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 18.07.2023 – 317 Cs-37 Js 1314/22-290/22
ECLI:DE:AGGE1:2023:0718.317CS37JS1314.22.00
Tenor
Die Angeklagte wird kostenpflichtig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 100,00 € verurteilt.
Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen, ihr Führerschein eingezogen. Vor Ablauf von 8 Monaten darf ihr keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Gründe
2
- abgekürzt gem. § 267 Abs. 4 StPO -
3
Zur Darstellung des Sachverhalts wird auf den Inhalt des Strafbefehls vom 07.12.2022 verwiesen.
4
Angewendet wurden die gesetzlichen Bestimmungen, die in der Urteilsformel aufgeführt sind.
5
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
6
Tatkennziffer: …