Rechtsprechung / Amtsgericht Gelsenkirchen

Amtsgericht Gelsenkirchen Urteil vom 18.07.2023 – 317 Cs-37 Js 1314/22-290/22

ECLI:DE:AGGE1:2023:0718.317CS37JS1314.22.00

Tenor

Die Angeklagte wird kostenpflichtig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 100,00 € verurteilt.

Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen, ihr Führerschein eingezogen. Vor Ablauf von 8 Monaten darf ihr keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

§§ 142, 69, 69a StGB

Gründe

2

- abgekürzt gem. § 267 Abs. 4 StPO -

3

Zur Darstellung des Sachverhalts wird auf den Inhalt des Strafbefehls vom 07.12.2022 verwiesen.

4

Angewendet wurden die gesetzlichen Bestimmungen, die in der Urteilsformel aufgeführt sind.

5

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

6

Tatkennziffer: …