Rechtsprechung / Amtsgericht GieBen

Amtsgericht GieBen Beschluss vom 07.02.2018 – 39 C 29/17

ECLI:DE:AGGIESS:2018:0207.39C29.17.01

Anmerkung

Berichtigungsbeschluss zum Urteil vom 10.01.2018

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird das Urteil vom 10.01.2018 dahin berichtigt, dass die Ziffer 3 des Tenors wie folgt lautet:

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 83 % und hat die Beklagte 17 % zu tragen.

Gründe

Das Urteil ist nach § 319 ZPO zu berichtigen, da ein offensichtlicher Schreibfehler hinsichtlich der Kostenquote vorliegt.