Rechtsprechung / Amtsgericht Hattingen
Amtsgericht Hattingen Urteil vom 05.01.2026 – 2 Ds-28 Js 291/25-132/25
Einzelrichter · ECLI:DE:AGEN2:2026:0105.2DS28JS291.25.132.00
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO).
Der Angeklagte war aus rechtlichen Gründen freizusprechen.
Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf den Inhalt der Anklageschrift vom 29.09.2025 Bezug genommen:
Der Angeklagte hatte am Tattag von seinem Jagdsitz auf seinem Grundstück in der Z.-straße … in E. als Jäger einen Fuchs angeschossen, ohne ihn zu erlegen. Er „habe anschließend keinerlei Nachsuche durchgeführt, wodurch das Tier qualvoll unter erhebliche Schmerzen und Leiden erst am Folgetag verendet sei.“
Ein Tatnachweis war in der Hauptverhandlung nicht zu führen. Vielmehr ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon auszugehen, dass der vom Angeklagten geschossene Fuchs in ganz kurzem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schuss an dessen Folgen verendet ist. Insoweit kann von einer Zeitspanne von mehreren Sekunden bis zu ein oder zwei Minuten ausgegangen werden. Dafür spricht der Fundort des Tieres, der nur wenige Meter vom Geschehensort entfernt liegt, sowie der Umstand, dass das Tier beim Auffinden steifgefroren war. Damit fehlt es jedenfalls bereits an der Tatbestandsvoraussetzung der „länger andauernden Schmerzen iSd § 17 Nr. 2 TierSchG.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 467 StPO.