Rechtsprechung / Amtsgericht Herne

Amtsgericht Herne Urteil vom 16.04.2024 – 11 Ds 49 Js 13/24 - 13/24

ECLI:DE:AGHER1:2024:0416.11DS49JS13.24.13.00

Tenor

Die Angeklage wird auf Kosten der Landeskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.

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11 Ds-49 Js 13/24-13/24

Rechtskräftig seit dem 24.04.2024

44623 K., 25.04.2024

J., Justizbeschäftigte

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Amtsgericht K.

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

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In der Strafsache

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gegen              S.,geboren am G01 in F., Podologin,deutsche Staatsangehörige, geschieden

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wohnhaft G02,

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wegen              Urkundenfälschung

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hat das Amtsgericht K.

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aufgrund der Hauptverhandlung vom 16.04.2024,

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an der teilgenommen haben:

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Richter am Amtsgericht (stvDir) O.

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als Richter

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Referendarin X. genannt D.

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als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bochum

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Rechtsanwältin C. aus K.als Verteidiger der Angeklagten S.

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Justizbeschäftigte T.

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als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

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für Recht erkannt:

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Die Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse, die auch ihre notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.

Gründe

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(abgekürzt gemäß § 267 V StPO)

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Der Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen.

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Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 StPO.

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O.

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Beglaubigt

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J.

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Justizbeschäftigte