Rechtsprechung / Amtsgericht Ingolstadt
Amtsgericht Ingolstadt AnU vom 01.02.2023 – 13 C 1261/22
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.880,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.04.2022 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.880,47 € festgesetzt.