Rechtsprechung / Amtsgericht Ingolstadt

Amtsgericht Ingolstadt AnU vom 01.02.2023 – 13 C 1261/22

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.880,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.04.2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird auf 3.880,47 € festgesetzt.