Rechtsprechung / Amtsgericht Köln

Amtsgericht Köln Urteil vom 05.02.2007 – 118 C 608/05

ECLI:DE:AGK:2007:0205.118C608.05.00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 398,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

2

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird im Hinblick auf § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. –

Entscheidungsgründe

4

- entfallen gemäß § 313 a Abs. 1 Satz 2 ZPO

5

Streitwert: 398,80 €