Rechtsprechung / Amtsgericht Köln

Amtsgericht Köln Urteil vom 29.11.2007 – 807 OWI 234/07

ECLI:DE:AGK:2007:1129.807OWI234.07.00

Tenor

Der Betroffene wird wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 9 Abs. 1 OWiG, 19 Abs. 1a  Nr. 1, 7c S. 1 Nr. 1 GüKG  iV. m. Art. 3 Abs. 1 VO/EWG Nr. 881/92,

zu einer Geldbuße von 3000,-- EURO kostenpflichtig verurteilt.

Dem Betroffenen wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Raten von 500,-- € zu zahlen, beginnend ab dem 1. Monat der auf die Rechtskraft des Urteils folgt, jeweils zum 3. Werktag des Monats.

Gerät der Betroffene mit einer Rate mehr als 10 Tage in Zahlungsrückstand, ist der gesamte Restbetrag sofort fällig.

1

Ausgefertigt

2

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle