Rechtsprechung / Amtsgericht Köln
Amtsgericht Köln Urteil vom 12.02.2008 – 219 C 557/07_VU
ECLI:DE:AGK:2008:0212.219C557.07VU.00
Tenor
Versäumnisurteil
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
1. die Wohnung O.-Str.00, 00000 Köln, 4. OG links, bestehend aus einem Zimmer,
Küche, Diele, bad, Balkon und Keller, Größe ca. 35 qm , zu räumen.
2. an die Kläger 2.409,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus
jeweils 117,10 € seit dem 05.05.07 und 05.06.07 sowie aus jeweils weiteren 435,00 €
seit dem 05.07.07, 04.08.07, 05.09.07, 05.10.07 und 06.11.07 zu zahlen.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
1
Der Streitwert wird auf 6.789,20 Euro festgesetzt.