Rechtsprechung / Amtsgericht Köln
Amtsgericht Köln Urteil vom 03.04.2013 – 523 Ds 77/13
ECLI:DE:AGK:2013:0403.523DS77.13.00
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Betruges kostenpflichtig verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € bleibt vorbehalten.
Gründe
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(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3
Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.
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Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
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Richter am Amtsgericht
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Ausgefertigt , Justizsekretärinals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle