Rechtsprechung / Amtsgericht Köln

Amtsgericht Köln Urteil vom 03.04.2013 – 523 Ds 77/13

ECLI:DE:AGK:2013:0403.523DS77.13.00

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Betruges kostenpflichtig verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € bleibt vorbehalten.

§§ 263, 22,23 StGB

Gründe

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(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

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Richter am Amtsgericht

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Ausgefertigt , Justizsekretärinals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle