Rechtsprechung / Amtsgericht Köln

Amtsgericht Köln Anerkenntnisurteil vom 23.01.2014 – 138 C 613/13

ECLI:DE:AGK:2014:0123.138C613.13.00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von

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5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.

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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.