Rechtsprechung / Amtsgericht Köln
Amtsgericht Köln Anerkenntnisurteil vom 23.01.2014 – 138 C 613/13
ECLI:DE:AGK:2014:0123.138C613.13.00
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von
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5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.