Rechtsprechung / Amtsgericht Köln
Amtsgericht Köln Urteil vom 27.10.2014 – 521 Ds 349/14
ECLI:DE:AGK:2014:1027.521DS349.14.00
Tenor
Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von jeweils 60 Tagessätze zu je 10 € kostenpflichtig verurteilt.
Gründe
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3
Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen.
4
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
5
Richterin am Amtsgericht