Rechtsprechung / Amtsgericht Köln

Amtsgericht Köln Urteil vom 23.11.2023 – 521 Ds 122/23

ECLI:DE:AGK:2023:1123.521DS122.23.00

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Urkundenfälschung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von

70 Tagessätzen zu je 5,00 €

verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 267 Abs. 1, 53 StGB

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.

4

Auf folgende Einzelstrafen wurde erkannt:

5

jeweils 50 Tagessätzen zu je 5,00 €

6

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.