Rechtsprechung / Amtsgericht Köln
Amtsgericht Köln Urteil vom 23.11.2023 – 521 Ds 122/23
ECLI:DE:AGK:2023:1123.521DS122.23.00
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Urkundenfälschung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von
70 Tagessätzen zu je 5,00 €
verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
Gründe
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3
Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.
4
Auf folgende Einzelstrafen wurde erkannt:
5
jeweils 50 Tagessätzen zu je 5,00 €
6
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.