Rechtsprechung / Amtsgericht Köln

Amtsgericht Köln Urteil vom 07.05.2024 – 526 Ds 328/23

ECLI:DE:AGK:2024:0507.526DS328.23.00

Tenor

Der Angeklagte Y. wird wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer

Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 5 €

kostenpflichtig verurteilt.

Angewendete Vorschriften: 113 I StGB

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.

4

Abweichend hiervon hat das Gericht jedoch eine gezielte Schlagbewegung des Angeklagten nicht feststellen können.

5

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.