Rechtsprechung / Amtsgericht Köln
Amtsgericht Köln Urteil vom 07.05.2024 – 526 Ds 328/23
ECLI:DE:AGK:2024:0507.526DS328.23.00
Tenor
Der Angeklagte Y. wird wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer
Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 5 €
kostenpflichtig verurteilt.
Angewendete Vorschriften: 113 I StGB
Gründe
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3
Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.
4
Abweichend hiervon hat das Gericht jedoch eine gezielte Schlagbewegung des Angeklagten nicht feststellen können.
5
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.