Rechtsprechung / Amtsgericht Köln

Amtsgericht Köln Beschluss vom 23.10.2024 – 313 F 214/24

ECLI:DE:AGK:2024:1023.313F214.24.00

Tenor

Der Umgangsvergleich der Beteiligten vom 23.10.2024 wird gerichtlich gebilligt (§ 156 Abs. 2 FamFG).

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Die Beteiligten werden gemäß § 89 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen, dass das Gericht bei schuldhaftem Verstoß gegen die im Vergleich getroffene und hiermit gerichtlich gebilligte Umgangsregelung Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000,00 Euro oder für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen kann.

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Verfahrenswert: 4.000,00 Euro (§ 45 FamGKG)

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Rechtsbehelfsbelehrung:

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