Gesetze / Rechtsprechung / Amtsgericht Köln
Amtsgericht Köln Beschluss vom 20.01.2025 – 506 Gs 222/25
ECLI:DE:AGK:2025:0120.506GS222.25.00
Tenor
wird der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin X. Y. als Pflichtverteidigerin zurückgewiesen.
1
Das Ermittlungsverfahren ist bereits unter dem 11.10.2024 endgültig eingestellt worden, so dass zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht kein Bedarf mehr für die Bestellung einer Pflichtverteidigerin besteht.