Gesetze / Rechtsprechung / Amtsgericht Köln

Amtsgericht Köln Beschluss vom 20.01.2025 – 506 Gs 222/25

ECLI:DE:AGK:2025:0120.506GS222.25.00

Tenor

wird der Antrag auf Beiordnung der Rechtsanwältin X. Y. als Pflichtverteidigerin zurückgewiesen.

1

Das Ermittlungsverfahren ist bereits unter dem 11.10.2024 endgültig eingestellt worden, so dass zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht kein Bedarf mehr für die Bestellung einer Pflichtverteidigerin besteht.