Rechtsprechung / Amtsgericht Kassel
Amtsgericht Kassel Beschluss vom 23.07.2015 – 435 C 5128/12
ECLI:DE:AGKASSE:2015:0723.435C5128.12.0A
Tenor
Das Urteil wird wegen offensichtlichen Schreibversehens (Verwendung eines unpassenden Textbausteines) im Sachausspruch wie folgt berichtigt:
"Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.763,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2012 aus 3.600,00 € und seit dem 08.12.2012 aus weiteren 163,75 € sowie weitere 359,50 € zu bezahlen."