Rechtsprechung / Amtsgericht Kassel
Amtsgericht Kassel Beschluss vom 03.02.2022 – 501 FH 106/21 VU
ECLI:DE:AGKASSE:2022:0203.501FH106.21VU.00
Anmerkung
Berichtigungsbeschluss zu Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22.11.2021
Tenor
Der Beschluss vom 22.11.2021 wird hinsichtlich Ziffer 2 der Beschlussformel (betreffend die Festsetzung von Unterhalt für das Kind B) wie folgt berichtigt:
Statt „ab 01.07.2026 auf 100 Prozent des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe“ muss es richtig heißen „ab 01.07.2028 auf 100 Prozent des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe“.
Gründe
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag des Antragstellers gemäß § 113 FamFG i. V. m. § 319 ZPO wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers. Die Unrichtigkeit ergibt sich anhand des Geburtsdatums des Kindes B.