Rechtsprechung / Amtsgericht Kassel

Amtsgericht Kassel Entscheidung vom 12.12.2022 – 284 Cs - 1692 Js 38180/22

ECLI:DE:AGKASSE:2022:1212.284CS1692JS38180.00

Tenor

Die Staatsanwaltschaft X klagt Sie an, am 26.08.2022 in A oder anderen Orten gegen im politischen Leben des Volkes stehende Personen öffentlich eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen zu haben, die mit der Stellung der Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, wobei die Tat geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.

Am 26.08.2022 veröffentlichten Sie, mutmaßlich von Ihrer Wohnanschrift in der B in A aus, unter Verwendung Ihres bei dem sozialen Netzwerk Twitter unterhaltenen Nutzerkontos „C" für jedermann einsehbar folgende Mitteilung:

#Habeck, #Baerbock, #Scholz: Wir werden von bösartigen, arroganten Versagern regiert. Sie lassen ihre Bürger für eine grünschwarzrote Scheinmoral zugrunde gehen, stopfen sich selbst die Taschen voll und sind viel zu dumm, um durchdachte Gesetze auf den Weg zu bringen."

Damit brachten Sie aus Anlass des politischen Wirkens der drei vorgenannten Berufspolitiker öffentlich einsehbar zum Ausdruck, dass diese korrupt, dumm, arrogant und bösartig seien, was diese im Sinne einer Schmähkritik herabwürdigt und in ihrem politischen Fortkommen - zumal diese Einschätzung von einem Rechtsanwalt artikuliert wird, der auch als solcher Auftritt - nicht unerheblich behindern kann.

Vergehen, strafbar nach

§§ 188 Abs. 1, 194 Abs. 1 des Strafgesetzbuches

Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht.

Gründe

I. Ihre Angaben

II. Zeugen

1. PHK D, zu laden über Polizeipräsidium Nordhessen, E, F, G zu H

2. KK I, zu laden über Bundeskriminalamt, J, K zu L

III. Augenscheinsobjekte

Lichtbilder der Veröffentlichungen und der Profilbilder

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt.

Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 50,00 Euro festgesetzt.

Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.