Rechtsprechung / Amtsgericht Kleve
Amtsgericht Kleve Beschluss vom 01.02.2024 – 18 XVII 125/21
ECLI:DE:AGKLE1:2024:0201.18XVII125.21.00
Tenor
wird die bestehende Betreuung nicht aufgehoben.
Gründe
2
Die Entscheidung beruht auf § 48 FamFG. Danach kann das Gericht des ersten Rechtszugs eine rechtskräftige Entscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat.
3
Dies ist hier nicht der Fall.
4
Nach dem aktuellen Kenntnisstand des Gerichts liegen die Voraussetzungen des § 1814 BGB weiterhin vor. Demnach ist die gesetzliche Betreuung weiter erforderlich.