Rechtsprechung / Amtsgericht Kleve

Amtsgericht Kleve Beschluss vom 01.02.2024 – 18 XVII 125/21

ECLI:DE:AGKLE1:2024:0201.18XVII125.21.00

Tenor

wird die bestehende Betreuung nicht aufgehoben.

Gründe

2

Die Entscheidung beruht auf § 48 FamFG. Danach kann das Gericht des ersten Rechtszugs eine rechtskräftige Entscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat.

3

Dies ist hier nicht der Fall.

4

Nach dem aktuellen Kenntnisstand des Gerichts liegen die Voraussetzungen des § 1814 BGB weiterhin vor. Demnach ist die gesetzliche Betreuung weiter erforderlich.