Rechtsprechung / Amtsgericht Krefeld

Amtsgericht Krefeld Urteil vom 12.05.2011 – 31 Ds 5 Js 722/10-212/11

ECLI:DE:AGKR:2011:0512.31DS5JS722.10.212.00

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25,00 EUR kostenpflichtig verurteilt.

Angewendete Vorschriften: § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG

Gründe

2

(abgekürzt nach § 267 Abs. 4 Satz 2 stopp)

3

Auf den zugelassenen Anklagesatz der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft L vom 05.03.2011 wird verwiesen.