Rechtsprechung / Amtsgericht Krefeld
Amtsgericht Krefeld Urteil vom 12.05.2011 – 31 Ds 5 Js 722/10-212/11
ECLI:DE:AGKR:2011:0512.31DS5JS722.10.212.00
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25,00 EUR kostenpflichtig verurteilt.
Angewendete Vorschriften: § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG
Gründe
2
(abgekürzt nach § 267 Abs. 4 Satz 2 stopp)
3
Auf den zugelassenen Anklagesatz der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft L vom 05.03.2011 wird verwiesen.